Impressum:
ViSdPG: Dieter Kendler
Werbe- und Vertriebsagentur Dieter Kendler
Gutenberghaus
Paul-Langheinrich-Straße 18
04178 Leipzig
Telefon: 0341-442348 -56
Telefax: 0341-442348 -59
AGB - Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote
1.
alle Preis- und Leistungsangebot sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich.
Preisangaben gelten in EURO zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.
Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs-, oder ähnlicher Sendungen gelten für
jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des
Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen
dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen
zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen
Preisaufschlag von 5 - 20 Prozent.
Anlieferung
3.
Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteilbeginn frei Haus an
die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
4.
Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Änderung oder
andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für
Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des
Auftraggebers.
Durchführung
5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch
Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge
der Haushaltnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Abdeckungsquote wünscht. In
Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte
Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird
auch nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden
grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen
sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, sowie
Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
Für die Verteilungen von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
Gewährleistung
6.
Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der
Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die
Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen, Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze
verstoßen, wird nicht durchgeführt.
7.
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 - 95 Prozent der
erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer
einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistung.
8.
Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als
Makulatur entsorgt.
Beanstandungen
9.
Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und
Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation
bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen ab vertraglich festgelegtem
Verteilende beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei
begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Insbesondere
berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden,
nicht zum Abzug von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das
Verteilunternehmen angemessenen Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl
des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus
Haushaltbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt
wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet
zu. Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende
Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der
Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt werden.
Zahlung
10.
Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart,
sind alle Rechnungen nach Erhalt Netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und
Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen
zurückgestellt und gegebenenfalls Vorauszahlung verlangt werden.
Allgemeines
11.
Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen
gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Für Schäden oder Minderungen des
Verteilgutes durch Witterungseinflüsse, Brand, Spedition oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12.
Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer
widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. Sind einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss
gekündigt werden.
14.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit es sich um Vollkaufleute handelt. Dies
gilt nicht für Minderkaufleute oder Nichtkaufleute.